Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Nachfolgen im Mittelstand rechtssicher gestalten
Wir strukturieren Nachfolgen im Mittelstand: gesellschaftsrechtlich sauber, steuerlich gemeinsamit mit den Steuerberatern optimiert und finanziell umsetzbar, so dass am Ende der Plan gewinnt.
- Unternehmensnachfolge & Vermögensübertragung aus einer Hand (Gesellschaftsrecht, Immobilien, Finanzierung)
- Schnittstellenfest: Steuerberater, Family Office, Banken, Notare – wir koordinieren
- Konfliktprävention: klare Stretegie, klare Kommunikation, klare Verträge
Nachfolge ist selten ein Rechtsproblem – bis sie eins wird.
In der Praxis scheitern Nachfolgen nicht an „zu wenig Willen“, sondern an fehlender Struktur: unklare Rollen, fehlende Governance, unpassende Rechtsformen, Immobilien im falschen Vehikel, unrealistische Kaufpreiserwartungen oder schlicht fehlenden Entscheidung. Wir schaffen eine belastbare Nachfolgearchitektur, bevor aus Planung Streit wird.
Typische Problemsituationen:
- Der Betrieb läuft – aber wer übernimmt die Unternehmensführung?
- Immobilien, Beteiligungen, Privatvermögen: alles hängt zusammen, nichts ist geordnet.
- Ziel bedarf der Strukturierung: frühe, mittlere, späte und Umsetzungsphase der Nachfolge.
- Vermögensplanung: nach der Unternehmensnachfolge ist vor Vermögensnachfolge.
Unsere Leistungen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Unternehmensnachfolge (operatives Geschäft)
Unternehmen übertragen – Kontrolle, Finanzierung und Haftung im Griff:
- Nachfolge über Share Deal / Asset Deal oder gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung
- Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen (Stimmrechte, Vesting, Leaver, Mitverkaufsrecht, Mitverkaufspflicht)
- Geschäftsführer-/Vorstandsregelungen und Übergangsmodelle (Beirat, Aufsichtsrat, Rückfallklauseln)
- Nachfolgefinanzierung (Vendor Loan, Earn-out, Sicherheiten, Covenants – passend zum Mittelstand)
- Risikobegrenzung: Garantien, Freistellungen, Haftungsregime, Streitvermeidung
Vermögensnachfolge (Privatvermögen, Beteiligungen, Immobilien)
Vermögen übertragen – mit Schutzmechanismen statt Bauchgefühl:
- Strukturierung von Beteiligungs- und Immobilienvermögen (Holding, Objektgesellschaft, Pooling, Nießbrauch)
- Gestaltung von Schenkungen mit Rückforderungs- und Kontrollrechten
- Testament/Erbvertrag (mit klarer Vollzugslogik – nicht nur „schöne Worte“)
- Pflichtteils- und Ausgleichsmechanismen – planbar statt eskalierend
- Flankierende Regelwerke: Vollmachten, Notfallordner, Unternehmensfortführung
Governance und Konfliktprävention
Familie, Gesellschafter, Management – klare Regeln, weniger Reibung:
- Familien-Governance: Familienverfassung / Family Charter (praxisnah, nicht akademisch)
- Beirat, Aufsichtsrat: Besetzung, Kompetenzen, Vetorechte
- Konfliktklauseln: Schieds-/Mediationsmechanismen, Deadlock-Regelungen
- Kommunikations- und Entscheidungsfahrplan: Wer beschließt wann was?
Wir wir arbeiten
- Bestandsaufnahme & Zielbild
Was soll übergehen – und was soll bleiben? Welche Rolle hat der abgebende Unternehmer künftig? - Struktur und Optionen
2 bis 3 gangbare Wege (rechtlich/finanziell), mit klaren Vor- und Nachteilen. - Dokumente und Umsetzung
Gesellschaftsrecht, Verträge, Immobilienstruktur, Finanzierung – abgestimmt mit Steuer-/Notarseite. - Übergang und Governance
Regeln für die ersten 12 bis 24 Monate: Entscheidungen, Reporting, Konfliktprävention. - Absicherung und Notfallfähigkeit
Vollmachten, Vertretung, Fortführung – „falls morgen etwas passiert“.
Schnittstellen zu unseren weiteren Schwerpunkten
- Bei Unternehmenskäufen und -verkäufer denken wir konsequent mit – siehe Mergers & Acquisitions.
- Gründung und Nachfolge sind zwei Seiten derselben Medaille – siehe Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.
- Finanzierungen brauchen stabile Governance und klare Sicherheitenlogik – siehe Financing.
- Wenn Konflikte eskalieren, vertreten wir auch streitentig — siehe Prozessführung und Schiedsverfahren.
Ihr Ansprechpartner
Häufige Fragen bei Unternehmensnachfolgen
Wann sollte man eine Unternehmensnachfolge beginnen?
Idealerweise 2 bis 5 Jahre vor dem geplanten Übergang. Klingt nach „viel zu früh“, ist aber genau richtig: In dieser Zeit lässt sich die Nachfolge so strukturieren, dass Finanzierung, Rollen, Steuern mitgedacht werden können und Governance vorbereitet werden kann – statt später mit Druck und Kompromissen zu arbeiten.
Warum früh starten?
- Übergangsrollen (z.B. Beirat/Advisory) lassen sich sauber gestalten
- Gesellschaftsverträge, Zuständigkeiten und Vollmachten können stabil „eingeloggt“ werden
- Streitpunkte (Pflichtteil, Gleichbehandlung, Abfindung) werden planbar statt emotional
Wenn Sie heute sagen „Wir wollen in 18 Monaten übergeben“, ist das machbar – aber dann brauchen Sie klare Entscheidungen und eine straffe Umsetzung.
Schenkung, Verkauf oder eine Mischung – was passt wann?
Schenkung bedeutet: Übertragung ohne Kaufpreis (oft mit Schutz- und Kontrollrechten).
Verkauf bedeutet: Übertragung gegen Kaufpreis (häufig mit Raten, Earn-out, Vendor Loan).
Mischmodelle kombinieren beides und sind im Mittelstand sehr häufig, weil sie Fairness, Finanzierung und Versorgung zusammenbringen.
Typische Logik:
- Schenkung, wenn Vermögen vorhanden ist und Kontrolle/Absicherung über Rechte (z.B. Rückfall, Nießbrauch, Stimmrechte) gelöst werden soll
- Verkauf, wenn Versorgung, Gleichbehandlung oder Fremdfinanzierung im Vordergrund stehen
- Mischmodell, wenn „gefühlte Gerechtigkeit“ und wirtschaftliche Machbarkeit zusammenkommen müssen
Wir schlagen das Modell nicht nach Bauchgefühl vor, sondern nach: Zielbild, Liquidität, Kontrolle, Familienkonstellation und Haftungsrisiko.
Wie lässt sich Kontrolle behalten, ohne den Nachfolger zu blockieren?
Das ist der Klassiker: Der Senior will Sicherheit – der Nachfolger braucht Handlungsfreiheit. Die Lösung ist nicht „mehr Kontrolle“, sondern klare Kompetenzverteilung.
Typische Instrumente:
- Stimmrechts-/Vetorechtskatalog (nur bei Grundsatzentscheidungen)
- Beirat/Advisory Board statt täglicher Mitgeschäftsführung
- Übergangsphase mit klarer Roadmap (z.B. 12-24 Monate)
- Rückfall- und Schutzklauseln für echte „Worst Cases“ (nicht als Dauerleine)
Kurz gesagt: Kontrolle ja, aber in Regeln gegossen, nicht in Dauerintervention.
Was muss gesellschaftsrechtlich geregelt werden, damit der Übergang wirklich klappt?
Nachfolge scheitert selten am „Übertragungsvertrag“, sondern daran, dass der Gesellschaftsvertrag und die Governance nicht nachziehen.
Typische Punkte, die geregelt sein müssen:
- Wer darf was entscheiden? (Geschäftsführung, Gesellschafter, Beirat)
- Wie werden Anteile übertragen – und an wen? (Vinkulierung, Zustimmungserfordernisse)
- Was passiert bei Krankheit/Tod/Konflikt? (Notfallregeln, Vertretung, Deadlock)
- Wie wird abgefunden, wenn jemand raus will oder raus muss? (Abfindungsmechanik)
- Streitlösung: staatliche Gerichtsbarkeit vs. Schieds-/Mediationsklausel
Unser Anspruch: Die Regelwerke müssen so klar sein, dass sie auch funktionieren, wenn die Stimmung gerade etwas schwieriger ist.
Gerne stehen wir für ein unverbindliches Erstgespräch persönlich, per Video-Call oder per Telefon zur Verfügung.


