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Dominik Eckhardt

Rechtsanwalt

Dominik Eckhardt ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist vor allem im Immobilien- , Energie- , Vergabe- sowie Arbeitsrecht tätig; darüber hinaus im allgemeinen Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht. Er spricht fließend Englisch, Französisch und Italienisch. Bereits während seiner Ausbildung war er für verschiedene renommierte Kanzleien im Großraum Berlin tätig. Er erwarb dadurch umfassende Erfahrungen bei der Beratung v.a. mittelständischer Unternehmer.